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Auto-Garantie bleibt garantiert

Urteil: Inspektionen sind ohne Abstriche auch in freien Werkstätten möglich

Von Hubertus Hartmann
Delbrück (WB). Niemand ist verpflichtet, sein Auto zur Inspektionen in eine Vertragswerkstatt zu bringen. Auch unabhängige Fachbetriebe dürfen Wartung und Reparaturen durchführen, ohne dass die Herstellergarantie erlischt.

Das hat das Amtsgericht Delbrück festgestellt und die Schadenersatzklage eines Smart-Besitzers abgewiesen. Er hatte die Inspektionen bei einem freien Händler von »Mercedes- und Smart-Jahres- und Gebrauchtwagen« machen lassen. Als er den kleinen Stadtflitzer später verkaufen wollte, bot ihm ein anderer Händler für den laut Angebot »scheckheftgepflegten« Wagen 11 500 Euro. Beim Blick in das Wartungsheft stellte der Händler bei Fahrzeugübergabe aber fest, dass für die Inspektionen keine autorisierte Markenwerkstatt, sondern eine freie Werkstatt verantwortlich gezeichnet hatte. Er zahlte deshalb 500 Euro weniger. Genau diese Summe verlangte der ehemalige Smart-Fahrer nun von jener Werkstatt als Schadenersatz. »Der Meister hat mir doch ausdrücklich versichert, durch die Inspektion bei ihm entstünden mir keinerlei Nachteile«, argumentierte der Kläger vor Gericht.
Der Hövelhofer Rechtsanwalt Oskar Hepfer, der den Beklagten vertrat, verwies indes auf eine EU-Verordnung, nach der »im Kraftfahrzeugneuwagenbereich alle Rechte eines Kunden aus Sachmängelhaftung oder Herstellergarantie erhalten bleiben, auch wenn der Kunde Wartungen, Inspektionen oder Reparaturen in einer markenfremden Werkstatt durchführen lässt«.
Da die Verordnung zudem ein Diskriminierungsverbot markenungebundener Kfz-Firmen enthält, werden eventuelle Garantieausschlüsse von Autoherstellern unwirksam, die Garantie bleibt uneingeschränkt erhalten.
Folgerichtig könne sich der Kläger auch nicht darauf berufen, dass der Wagen einen Imageverlust erlitten habe, heißt es in dem Urteil.
Vor allem der ADAC und die europäischen Automobilverbände hätten dafür gekämpft, dass der Zugang zu den Reparaturdaten allen Werkstätten gleichermaßen ermöglicht werden müsse, sagte ADAC-Sprecher Ralf Collatz (Bielefeld) gestern dieser Zeitung. Dies sei die Voraussetzung dafür, dass auch freie Werkstätten grundsätzlich jedes Auto reparieren könnten. Mehr Wettbewerb im Service könne auch zu sinkenden Preisen führen. Ferner fordere der ADAC schon seit langem eine Vereinheitlichung der Diagnose-Standards, damit kleine Werkstätten bei teueren Spezialwerkzeugen nicht benachteiligt würden. Az.: 2 C 97/05

Artikel vom 02.06.2005