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Einkommen des Partners zählt mit


Essen (dpa). Die Anrechnung des Einkommens von nichtehelichen Lebenspartnern bei der Zahlung des Arbeitslosengeldes II ist nach einem Urteil des Landessozialgerichts Essens verfassungsgemäß. Die Richter kippten damit drei gegenteilige Entscheidungen des Düsseldorfer Sozialgerichts. Die Düsseldorfer Richter hatten erklärt, die Anrechnung sei verfassungswidrig, weil sie bei homosexuellen Paaren nicht in jedem Fall erfolge. Dagegen erklärte das Landessozialgericht als nächst höhere Instanz, diese Ungleichbehandlung sei Ermessenssache des Gesetzgebers.

Artikel vom 31.05.2005