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Schulamt ausgebremst

Behörde für Unterrichtsverweigerer nicht zuständig

Von Christian Althoff
Arnsberg (WB). Die Schulämter in Nordrhein-Westfalen dürfen nicht länger Zwangsgelder gegen die 26 baptistischen Familien verhängen, die ihre insgesamt 42 Kinder nicht zur Schule schicken. Diese Auffassung vertritt das Verwaltungsgericht Arnsberg.

»Es besteht für das Gericht kein Zweifel daran, dass die allgemeine Schulpflicht auch für die Kinder der Baptisten gilt«, erklärte am Mittwoch Klaus Buter, der Sprecher des Verwaltungsgerichtes Arnsberg. Allerdings fehle den Schulämtern die gesetzliche Befugnis, Zwangsgelder gegen die Eltern zu verhängen: »Denn das ist alleine Sache der jeweiligen Schulleiter«, sagte der Richter.
Das Schulamt des Märkischen Kreises hatte sieben Elternpaaren ein Zwangsgeld von jeweils 1000 Euro für den Fall angedroht, dass sie ihre Kinder auch nach den Osterferien zu Hause behalten, und den sofortigen Vollzug dieser Maßnahme angekündigt. Dagegen waren die Eltern vors Verwaltungsgericht gezogen, das nun dem Kreis mitgeteilt hat, dass er gar nicht zuständig ist. Damit müssen die Eltern das Zwangsgeld zunächst einmal nicht bezahlen.
Ursula Erkens, Sprecherin der Kreisverwaltung: »In Absprache mit dem Schulministerium hatten sich landesweit die Schulämter um die Fälle der Verweigerer gekümmert, weil die rechtlich komplizierte Materie von den Schulleitern zumeist nicht bewältigt werden kann.« Die Auffassung des Verwaltungsgerichtes nehme jetzt die Schulleiter in die Pflicht und werfe zudem die Frage auf, welcher Schulleiter denn in den Fällen zuständig sei, in denen die Kinder bei keiner Schule angemeldet worden seien. Immerhin gebe es Kinder von Baptisten, die elf oder zwölf Jahre alt seien, aber noch keinen einzigen Tag eine Schule besucht hätten.
Mit dem Hinweis, ihre Kinder würden in den Schulen verdorben und nähmen dort seelischen Schaden, weigern sich auch in Ostwestfalen-Lippe mehrere Baptisten, ihre Söhne und Töchter zur Schule zu schicken. Schwerpunkt ist der Kreis Paderborn, wo sieben Eltern 15 Kinder zu Hause behalten. »Wie in diesen Fällen jetzt weiter verfahren wird, müssen wir nach der Arnsberger Entscheidung erst mit dem Schulministerium abstimmen«, sagte Manuela Morath, Sprecherin der Bezirksregierung in Detmold, die bisher auf ein konsequentes Vorgehen gesetzt hatte.
Das Schulministerium in Düsseldorf ist allerdings von dem Richterspruch kalt erwischt worden und hat noch keine Lösung parat. Sprecher Ralph Fleischauer erklärte, er könne noch nicht sagen, was jetzt zu tun sei. Man wolle sich zunächst mit den Kreisverwaltungen beraten. . .

Artikel vom 26.05.2005