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Kommentar
Praxisgebühr

Zu früh gefreut, Verweigerer


Die Verweigerer der Praxisgebühr müssen zittern. Nachdem sich die Krankenkassen bereit erklärt haben, sich an den Kosten für das Mahn- und Gerichtsverfahren zu beteiligen, sind Ärzte fest entschlossen, notorischen Nichtzahlern die dreiste Tour zu vermasseln. Das Signal aus Berlin kommt zur rechten Zeit. In Westfalen-Lippe wuchs die Zahl der Verweigerer 2004 stetig: Die Herde der schwarzen Schafe nahm in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres von 17 000 über 24 000 auf 32 600 Versicherte zu.
Immer mehr Patienten dachten: »Weil die Ärzte auf den Mahn- und Gerichtskosten sitzen bleiben, kann mir nichts passieren.« Falsch gedacht: Wenn die Bundesregierung der berechtigten Forderung von Ärzten und Krankenkassen nachkommt und künftig die Verweigerer die 150 Euro Kosten fürs Sozialgericht übernehmen müssen, lohnt sich bockiges Verhalten nicht mehr.
Ob die Praxisgebühr gerechtfertigt ist, darüber lässt sich streiten. Aber bei der Eintreibung der 10 Euro muss es gerecht zugehen. 99 Prozent der Patienten zahlen das Solidaropfer und erwarten mit Recht, dass die Verweigerer zur Rechenschaft gezogen werden. Dietmar Kemper

Artikel vom 26.05.2005