05.08.2005
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Bielefeld
Braugewerbe: Dereinst war es jedem Bürger gestattet, sein eigenes Bier zu brauen, wenn er die städtischen Braupfannen dazu benutzte. Gegen Ende des 16. Jahrhunderts werden noch 27 Namen genannt, darunter auch die der beiden Bürgermeister. Hatte man ursprünglich für den eigenen Bedarf gebraut, wurde das Bier jetzt auch verkauft und die Herstellung der Ratsaufsicht unterworfen.
© WESTFALEN-BLATT Folge 521
Artikel vom 05.08.2005