28.07.2005
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Bielefeld
Gewandschnittprivileg: 1309 verlieh der Landesherr den in der Johannisbruderschaft zusammengeschlossenen Kaufleuten das Gewandschnittprivileg. Den Schneidern und Webern war es damit nur noch innerhalb eines Jahres möglich, sich für den Stand des Kaufmanns zu entscheiden. Dafür mussten sie ihr Handwerk aufgeben. Später kostete die Mitgliedschaft 20 Mark »Eintrittsgeld«.
© WESTFALEN-BLATT Folge 514
Artikel vom 28.07.2005