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Arztgebühren-Preller zahlen 170 Euro


Von Dietmar Kemper
Bielefeld (WB). Wer die Praxisgebühr geprellt hat, kommt nun doch nicht ungeschoren davon. Rückwirkend zum 1. Januar 2004 sollen Verweigerer 170 Euro bezahlen: 150 Euro Gerichtskosten, zehn Euro Gebühr sowie zehn Euro Mahn- und Portokosten.
»Nachdem sich die Krankenkassen an den Mahnkosten beteiligen werden, holen wir Verweigerer vor Gericht«, sagte der Sprecher der Kassenärztlichen-Vereinigung Westfalen-Lippe, Andreas Daniel, dieser Zeitung. Die Spitzenverbände der Ärzte und Krankenkassen einigten sich am Dienstagabend darauf, dass AOK und Co. für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 den regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen die Gerichtskosten zurückerstatten und für die Phase bis zum 31. Dezember 2006 auch die Aufwendungen für das Mahnverfahren übernehmen. Pro Mahnverfahren überweisen die Kassen erst einmal eine Entschädigung von 3,50 Euro.
Ärzte und Kassen forderten die Bundesregierung auf, das Gerichtskostengesetz zu ändern. Bislang müssen sie die 150 Euro beim Sozialgericht tragen. Zur Abschreckung müssten die Kosten notorischen Nichtzahlern aufgedrückt werden, sagte Daniel. Im dritten Quartal 2004 zahlten 32 600 Menschen in Westfalen-Lippe keine Praxisgebühr. S. 4: Kommentar

Artikel vom 26.05.2005