Bonn (dpa). Die Bonner Staatsanwaltschaft hat das jahrelange Strafverfahren gegen die Deutsche Telekom wegen möglicher Falschbewertungen von Immobilien zum Teil eingestellt. Der Stopp der Ermittlungen betreffe die Jahre 1998 bis 2000, bestätigte Oberstaatsanwalt Fred Apostel gestern in Bonn. In diese Zeit fielen der zweite (1999) sowie der dritte Börsengang (2000) der Telekom. Auf den Schadenersatzprozess enttäuschter Anleger gegen das Telekommunikations-Unternehmen hat dieser Schritt voraussichtlich keinen Einfluss.