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Telefonkosten bei 9Live unerheblich


Freiburg/München (dpa). Der Münchner Privatsender 9Live betreibt mit seinen Quizsendungen nach einem Urteil des Landgerichts Freiburg kein unerlaubtes Glücksspiel. Die Kosten pro Anruf beim Sender seien ein unerheblicher Einsatz und fielen schon deshalb nicht unter das Verbot für unerlaubtes Glücksspiel, heißt es in einer gestern veröffentlichten Entscheidung der 3. Zivilkammer. Die Preise orientierten sich an den Portokosten für eine deutsche Postkarte. Berufung ließ das Gericht nicht zu. Az.: 3 S 308/04

Artikel vom 25.05.2005