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Stadt BielefeldBekanntmachungDer Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. 5. 2005 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. I/B 66 "Einzelhandel - Germanenstraße/Stadtring“ für das Gebiet zwischen Stadtring, Germanenstraße und Kimbernstraße und die 185. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich und südlich der Germanenstraße, östlich Stadtring, im Parallelverfahren gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) als Entwürfe zur öffentlichen Auslegung beschlossen.


In den vorstehenden Planskizzen sind die Geltungsbereiche des aufzustellenden Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung mit durchgehenden Linien kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen und geänderten Darstellungen gehen aus den Plänen mit Text und Begründungen hervor.
Die Entwürfe der Bauleitpläne mit Text, Begründungen und den unten aufgeführten umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 (2) BauGB vom
3. Juni bis einschließlich 4. Juli 2005in der Bauberatung des Bauamtes der Stadt, August-Bebel-Straße 92, 33602 Bielefeld, im Erdgeschoss, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Nachrichtlich liegen die Pläne auch im Bezirksamt Brackwede, Germanenstraße 22, 33647 Bielefeld, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, donnerstags auch von 14.30 bis 18.00 Uhr) aus.
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: fachgutachterliche Stellungnahmen zu den Themen Verkehr, Schall, Lichtimmissionen und Altlasten.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen im Bauamt und im Bezirksamt Brackwede schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Bielefeld, den 20. 5. 2005
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 25.05.2005