25.05.2005
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In den vorstehenden Planskizzen sind die Geltungsbereiche des aufzustellenden Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung mit durchgehenden Linien kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die Eintragungen in den Plänen des Bauamtes verbindlich. Die einzelnen Festsetzungen und geänderten Darstellungen gehen aus den Plänen mit Text und Begründungen hervor.
Die Entwürfe der Bauleitpläne mit Text, Begründungen und den unten aufgeführten umweltbezogenen Stellungnahmen liegen gemäß § 3 (2) BauGB vom
3. Juni bis einschließlich 4. Juli 2005
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: fachgutachterliche Stellungnahmen zu den Themen Verkehr, Schall, Lichtimmissionen und Altlasten.
Während der Auslegungszeit können von jedermann Stellungnahmen im Bauamt und im Bezirksamt Brackwede schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Bielefeld, den 20. 5. 2005
Oberbürgermeister
Artikel vom 25.05.2005