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Schwangere dürfen fristlos kündigen

Verträge mit Fitness-Studios - Mitgliedschaft kann ohne weiteres erlöschen

Der Eintritt einer Schwangerschaft berechtigt Frauen dazu, ihre Verträge mit Sport- und Fitness-Studios fristlos zu kündigen. Das hat das Amtsgericht Mühldorf am Inn entschieden.

Wie der Anwalt-Suchservice mitteilt, hatte eine junge Frau aus Bayern einen Vertrag mit dem Betreiber eines Fitness-Studios abgeschlossen. Der Vertrag beinhaltete die Nutzung des Trainingsangebotes in den Räumen des Studios gegen eine Gebühr von knapp 60 Euro im Monat. Das Geld zog der Studio-Betreiber für ein halbes Jahr im voraus vom Konto der Frau ein.
Kurze Zeit später wurde die Frau schwanger. Im sechsten Monat ihrer Schwangerschaft sah sie sich nicht mehr dazu in der Lage, die Dienste des Studios zu nutzen. Sie kündigte den Vertrag zur Mitte des Jahres fristlos. Doch der Studio-Betreiber erkannte die Kündigung nicht an und zog weitere 357 Euro für das folgende Halbjahr ein. Auch eine Schwangere habe laut Vertragsklausel nur ein Recht auf Aussetzung des Vertrages, so der Studio-Betreiber. Der Fall landete vor Gericht.
Das AG Mühldorf am Inn verurteilte den Betreiber des Fitness-Studios dazu, die 357 Euro an die Frau zurückzuerstatten (Urt. v. 12.10.2004 - 1 C 832/04). Die Schwangerschaft sei ein wichtiger Grund, Verträge mit Sport- und Fitness-Studios fristlos zu kündigen, so das Gericht. Ab einem bestimmten Zeitpunkt sei es einer Schwangeren körperlich nicht mehr oder nur eingeschränkt möglich, das Trainingsangebot zu nutzen.
Zudem könne eine Mutter nicht dazu gezwungen werden, in unabsehbarer Zeit nach der Entbindung den Fitnessvertrag fortzuführen, so der Amtsrichter. Schließlich verändere die Geburt eines Kindes ihre Lebensgestaltung grundlegend.

Artikel vom 06.10.2006