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Mit Inspektor Ochajon
zum Bestseller-Erfolg

Israelische Krimi-Autorin Batya Gur ist tot

Jerusalem (dpa). Die israelische Bestsellerautorin Batya Gur ist bereits am Donnerstag im Alter von nur 57 Jahren in Jerusalem an Krebs gestorben. Das berichtete die Tageszeitung »Ha'aretz« am Freitag.
Die Autorin Batya Gur. Mit ihren psycholgischen Krimis wurde sie weltberühmt.Foto: ZDF

Gur gelangte mit ihren Inspektor-Ochajon-Kriminalromanen zu internationalem Ruhm. Für »Denn am Sabbat sollst du ruhen« von 1992 erhielt sie im selben Jahr den Deutschen Krimipreis. Ihre Romane wurden zum Teil in zwölf Sprachen übersetzt, darunter Englisch, Deutsch, Japanisch und Russisch. Mit dem Schreiben begann die Literaturwissenschaftlerin im Alter von 39 Jahren.
Nach ihrem Studium arbeitete Gur viele Jahre als Lehrerin und Dozentin für Literatur. 1992 erschien in Deutschland ihr erster Roman »Denn am Sabbat sollst du ruhen«, mit dem sie das in Israel bis dahin weitgehend vernachlässigte Krimi-Genre erfolgreich belebte. Die Entscheidung für einen Krimi begründete sie mit ihrem Respekt vor den Großen der Literatur, vor einem Leo Tolstoi oder Thomas Mann. Ein Krimi »ist nicht ganz so anmaßend wie ein Roman«, erläuterte sie vor einigen Jahren. Ihre Hauptfigur, Inspektor Michael Ochajon, wurde bald zu ihrem Markenzeichen. Bereits ihr Erstling wurde ausgezeichnet. Die ersten drei Ochajon-Romane wurden im New York Times Book Review jeweils zu den zehn besten Krimis des Jahres gezählt.
1996 erschien ihr erster Roman, mit dem sie sich vom Krimigenre entfernte, »So habe ich es mir nicht vorgestellt«. Das Werk wurde in zwölf Sprachen übersetzt. Ihr 1999 in Deutschland erschienener Roman »Stein für Stein« basiert laut Gur auf einer wahren Begebenheit. Es löste bei seinem Erscheinen in Israel eine heftige politische Kontroverse aus. Das Buch beschreibt den Versuch einer verzweifelten Mutter, die Armee zur Verantwortung zu ziehen, nachdem ihr Sohn bei einem »Rekrutenscherz«, einer Mutprobe im Beisein von Offizieren, ums Leben gekommen war.

Artikel vom 21.05.2005