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Angeschmiert: Uschi Glas legt Berufung ein

Streit um Creme geht in die zweite Runde

Von Dunja Henkenjohann
Werther (WB). Im Streit um die Uschi-Glas-Gesichtscreme haben die Schauspielerin und die Herstellerfirma 4 S-Marketing mit Sitz in Werther (Kreis Gütersloh) am Freitag Berufung eingelegt.

Wie 4 S-Geschäftsführer Michael Sander im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT erläuterte, wolle man Zeit gewinnen, um das weitere juristische Vorgehen gegen die Stiftung Warentest detailliert planen zu können.
Weil die Stiftung Warentest die Gesichtscreme der Linie »Hautnah« mit »mangelhaft« bewertet hatte, hatten die Schauspielerin und 4 S-Marketing im November vergangenen Jahres Klage eingereicht (diese Zeitung berichtete). Das Landgericht Berlin hatte die Klage in erster Instanz am 14. April 2005 abgewiesen. Man habe der Stiftung keine bewusste Verfälschung des Testergebnisses nachweisen können, hieß es in der Begründung.
»Diese Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar«, erklärt Michael Sander. Das Gericht habe sich nicht einmal die Mühe gemacht, die von Uschi Glas und der Firma 4 S-Marketing vorgelegten Beweise zu prüfen. »Erst die Berufung ermöglicht uns, alle Fakten einem neuen Gericht vorlegen zu können, das dann ein eigenes Urteil fällt«, sagte Sander.
Für das Einlegen einer Berufung sieht das Gesetz eine Frist von vier Wochen vor, die nicht verlängert werden kann. Diese Frist war Freitag abgelaufen. Sander: »Wir haben vom Rechtsmittel der Berufung Gebrauch gemacht, um zu erreichen, dass die Akten im Fall Uschi Glas gegen Stiftung Warentest nicht geschlossen werden«, erklärt Sander. So könne man die Fakten gegen die Stiftung weiter prüfen.«
Überrascht vom Widerspruch gegen das Urteil zeigte sich gestern Heike van Laak, Pressesprecherin der Stiftung: »Die Urteilsbegründung ist sowas von eindeutig«, sagt sie und zeigt sich »optimistischer denn je«: »Wir rechnen damit, dass auch in zweiter Instanz das gleiche Urteil gesprochen wird.«

Artikel vom 21.05.2005