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Leitartikel
Alles, was Recht ist

Die Eierei nimmt gar kein Ende


Von Rolf Dressler
Im richtigen Paragraphen-Alltag hält der demokratisch verfasste Rechtsstaat Deutschland mancherlei Sonderbares und Ungereimtes bereit. Darauf machen sich Klageführer und Beklagte - durch die persönliche Interessenbrille schauend - von Fall zu Fall naturgemäß so ihren ganz eigenen Vers.
Das ist menschentypisch. Denn schließlich möchte ein jeder, wennÔs ungemütlich heikel wird, gerade auch vor den Schranken der Justitia im Zweifel sich selbst der Nächste sein.
Nun hat sich in den letzten beiden Jahrzehnten, zunächst schleichend, dann aber ganz offen, ein Trend ver-stärkt, der zu nachhaltiger Aufmerksamkeit Anlass gibt:
- Immer öfter sehen sich rechtsbewusste Bürger und Anzeigeerstatter zu Exoten gestempelt und abgewimmelt von einer Justiz, die auch schon bei verhalten vorgetragener Kritik an einem bestimmten Urteilsspruch reflexartig auf ihre klinisch saubere Unabhängigkeit verweist.
- Genau dies aber mutet seltsam an, wenn immer häufiger oftmals dieselben Gerichte und Richter sogar gegenüber Schwerkriminellen eine Milde walten lassen, die den Folgen der von ihnen verübten Verbrechen hohnspricht.
Da kommt ein Familienoberhaupt aus dem Libanon und Vater von zehn Kindern mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr davon, obwohl er seine Ehefrau jahrelang auf das Furchtbarste gepeinigt und ungezählte Male vergewaltigt hatte. Die sogenannte Begründung: Das Strafmaß müsse maßgeblich auch die Herkunft des Beklagten aus einem fremden Kulturkreis gebührend berücksichtigen.
Für absolut nicht strafwürdig er- klärt die Staatsanwaltschaft Dresden den widerwärtigen Irrsinnsaufruf sogenannter »autonomer« Linksfaschisten, die Elbe-Metropole noch einmal in Schutt und Asche zu bomben wie weiland am 13. und 14. Februar 1945, noch wenige Wochen vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Alles Nähere dazu ist in dem Hintergrundbeitrag auf dieser Seite nachzulesen: »Mach's noch einmal, kleine Bombe...«
Mit nachgerade besessener Härte hingegen schlägt die geballte Staatsschutzmacht sofort zu, wenn bei irgendjemandem auch nur eine Mini-Sammlung schmuddeliger Landser-Hefte oder »verdächtiger« Wehrmachtsverherrlichungsschriften geortet wurde. Standardbegründung: Verdacht auf rechtsextremistische, womöglich staatsgefährdende Umtriebe.
Das ist vom Grundsatz her selbstverständlich in Ordnung, gerät aber ins Zwielicht, wenn schon die Ermittlungsbehörden und erst recht die (lupenrein unabhängigen?) Gerichte bei den Ultra-Aktivisten von links- und rechtsaußen immer wieder mit zweierlei Maß operieren. Gar nicht zu reden von den abenteuerlichen Eiertänzen von Politik und Justiz sogar um offenkundig »dicke Fische« des islamistischen Terrornetzwerks, denen in Deutschland der Prozess gemacht wird - beziehungsweise zwingend gemacht werden müsste.
Ein Rechtsstaat, der nicht Flagge zeigt, verwirkt auf Dauer seinen guten Ruf. Den Schaden davon haben wir alle.

Artikel vom 30.05.2005