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Gegen stärkeren
Mieterschutz


Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof hat es abgelehnt, Mieter besser gegen vorgeschobene Eigenbedarfskündigungen zu schützen. Laut Urteil muss der Vermieter zwar plausibel begründen, warum er eine ursprünglich zur eigenen Nutzung gekündigte Wohnung doch anderweitig vermietet hat. Wenn der Einzug ausbleibe, liege der Verdacht eines vorgetäuschten Eigenbedarfs nahe. Sind die Gründe des Vermieters jedoch nachvollziehbar, muss der Mieter beweisen, dass die Eigenbedarfskündigung missbräuchlich war. Az.: VIII ZR 368/03

Artikel vom 19.05.2005