Berlin (dpa). Fuhrunternehmer, die ihre Lastkraftwagen dauerhaft mit überhöhten Abgaswerten fahren lassen, müssen künftig mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Das Bundeskabinett beschloss gestern einen Gesetzesentwurf zur Verschärfung des Umweltstrafrechts. Danach kann künftig eine Strafe ausgesprochen werden, wenn Fahrzeuge, aber auch Flugzeuge, Schadstoffe »in bedeutendem Umfang« freisetzen.