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Bußgeld für Unfall-Gaffer


Mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro können Gaffer und Schaulustige an Unfallorten bestraft werden. Sie behindern Rettungskräfte und damit oft eine schnelle und effektive Hilfeleistung. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) können Einsatzleiter von dem so genannten Katastrophenschutzgesetz Gebrauch machen und Schaulustige von der Unfallstelle verweisen. Wird der Aufforderung nicht Folge geleistete, kann die Bußgeldstrafe verhängt werden.

Artikel vom 21.05.2005