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Sänger Jürgen Drews
bringt Frauen vor Gericht

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Prozessbetruges

Von Christian Althoff
Bielefeld (WB). Eine Urheberrechtsklage gegen Schlagersänger Jürgen Drews (57), die das Landgericht Bielefeld vor einem Jahr abgewiesen hatte, hat nun ein strafrechtliches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat Anklage wegen versuchten Prozessbetruges gegen die damalige Klägerin (53) und ihre Schwester erhoben.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Frauen versucht haben, mit Hilfe falscher Aussagen den Prozess gegen Jürgen Drews zu gewinnen, um sich so einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Hausfrau Eva Czybulski (52) aus Herne hatten den »König von Mallorca« 2003 wegen Verletzung des Urheberrechtes verklagt und Schadensersatz in nicht bezifferter Höhe verlangt. Der Prozess hatte vor dem Landgericht Bielefeld stattgefunden, das für Urheberrechtsfragen in Westfalen zuständig ist.
Eva Czybulski hatte ausgesagt, sie habe Jürgen Drews im August 1986 in einer Diskothek in Solingen drei von ihr verfasste Liedtexte übergeben und sich dieses auch quittieren lassen. Darunter sei auch der Titel »Irgendwann, irgendwo, irgendwie. . .« gewesen, der später von Jürgen Drews auf einer Schallplatte veröffentlicht worden war. An die Übergabe der Liedtexte konnte sich nach eigenen Angaben auch Eva Czybulskis Schwester Ilona-Maria G. erinnern, die vor Gericht die Aussage der Klägerin bestätigt hatte.
Jürgen Drews hatte zugegeben, die fragliche Quittung ausgestellt zu haben - allerdings nur für zwei Lieder. Den dritten und entscheidenden Titel müsse die Klägerin später hinzugefügt haben, meinte der Sänger. Das Gericht verzichtete auf ein graphologisches Gutachten und wies die Klage im Mai 2004 ab: Eva Czybulsky habe nicht zweifelsfrei beweisen können, dass sie »Irgendwann, irgendwo, irgendwie« getextet habe.
Doch der Erfolg vor dem Landgericht Bielefeld reichte dem Schlagersänger aus Münster offenbar nicht: Er zeigte die Klägerin und ihre Schwester wegen Prozessbetruges an und stieß bei der Staatsanwaltschaft auf offene Ohren. So heißt es in der Anklageschrift unter dem Aktenzeichen 21 JS 258/04 sinngemäß, es sei unwahrscheinlich, dass die Schwester der Klägerin nach mehr als 15 Jahren noch eine genaue Erinnerung an den fraglichen Abend in der Diskothek habe.
Ob das Amtsgericht Bielefeld die Anklage zulässt und es tatsächlich zu einem weiteren Prozess kommt, ist noch nicht entschieden. Der zuständige Richter hat sich zunächst einmal das Original der Quittung schicken lassen, mit der Drews den Empfang des fraglichen textes bestätigt haben soll. Rechtsanwalt Siegmund Benecken aus Marl, der Eva Czybulkski vertritt: »Sollte es zu einem Strafverfahren kommen, werde ich auf einem graphologischen Gutachten bestehen. Denn wenn sich bestätigt, dass Jürgen Drews mit seiner Unterschrift alle drei Titel quittiert hat, spricht das nicht nur für die Unschuld meiner Mandantin. Es eröffnet uns auch neue Möglichkeiten für eine erneute Urheberrechtsklage.«

Artikel vom 18.05.2005