18.05.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Kassen müssen Gehälter nennen


Augsburg (dpa). Die Krankenkassen müssen die Gehälter ihrer Vorstände offen legen. Das hat das Augsburger Sozialgericht in einem Musterprozess entschieden. Laut Urteil muss die Betriebskrankenkasse Essanelle die Einkünfte ihrer Chefs in der Mitgliederzeitung veröffentlichen. Das Bundesversicherungsamt hatte als Aufsichtsbehörde gegen die Kasse geklagt.

Artikel vom 18.05.2005