Karlsruhe (Reuters). Kfz-Versicherer müssen ihre Kunden vor einer Türkei-Reise darüber aufklären, dass deren Kraftfahrzeuge in der Regel nur im europäischen, nicht aber im asiatischen Teil des Landes versichert ist. Die Kunden müssten über diese Versicherungslücken aufgeklärt werden, urteilte der Bundesgerichtshof. Für die Informationspflicht sei es ausreichend, dass der Versicherer Kenntnis von einer Türkei-Reise habe. Az: IV ZR 86/04