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»Mach's noch einmal, kleine
Bombe« - kein Fall für die Justiz

Staatsanwaltschaft Dresden weist Strafanzeige gegen Linksextremisten ab

Von Rolf Dressler
Dresden (WB). Der öffentliche Aufruf, die völkerrechtswidrige Bombardierung Dresdens vom 13./14. Februar 1945 zu wiederholen, ist nicht strafbar. Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht darin weder eine Aufforderung zur Gewaltanwendung noch Volksverhetzung noch eine Beleidigung der Opfer. Das Ermittlungsverfahren aufgrund einer Strafanzeige wurde uneingeschränkt eingestellt.

Die Anzeige war von Christel Gigi Romeiser aus Maintal-Dörmigheim, der langjährigen früheren Vorsitzenden des Landeselternrates Hessen, gegen die linksextreme sogenannte Autonome Antifa (Antifaschistische Aktion) erstattet worden. Diese hatte zu »antifaschistischen« Protestdemonstrationen aufgerufen gegen die, wie es hieß, »entsetzlichen öffentlichen Jammerveranstaltungen« aus Anlass des diesjährigen 60. Gedenkens an die Bombardierung Dresdens im Februar 1945.
Dabei trugen die Antifa-Aktivisten nicht nur Großtransparente mit Parolen und Pamphleten wie:
- »Deutsche Opfermythen an- greifen - nie wieder Deutschland«,
- »Dresden wie es brennt und flennt«,
- »Wenn Deutschland, dann Dresden«,
- »No tears for krauts ('Keine Tränen für Deutsche')« und »Deutsche Täter sind keine Opfer«.
Vielmehr gipfelte die Kampagne der Linksextremisten von der auch bundesweit tätigen Antifa in einem Transparent mit der Aufschrift »Alles Gute kommt von oben« und schließlich in einer Comicstrip-Darstellung im weltweiten Internet:
Eine Bombe rast auf die Dresdener Frauenkirche, das herausragende Symbol der Stadt, zu und zerstört sie mit mehreren Angriffsschlägen. Danach fliegt die vermenschlichend mit Mund und Augen versehene Bombe zynisch- fröhlich pfeifend davon, und eingeblendet wird der Aufruf: »Little bomb, do it again«, »Mach's noch einmal, kleine Bombe«. Soll heißen: Mach's noch einmal genauso wie damals am 13./14. Februar 1945, als vor allem britische Kampfflugzeuge das legendäre Elbflorenz fast völlig in Schutt und Asche legten. Eine riesige Zahl unschuldiger Menschen kam binnen weniger Stunden in dem Feuersturm um.
Seit Monaten sind die aggressiv höhnischen Aktivitäten der ultralinken Antifa im Internet zu finden: auf der Webseite »Antifa-Dresden/webgroup.please« unter dem Stichwort »venceremos«.
In ihrer Strafanzeige bezeichnete Christel Gigi Romeiser die Aufrufe der Antifa-Extremisten als »ungeheuerlich«. Denn offenbar ganz bewusst würden nicht nur die Opfer der verheerenden Bombardierungen Dresdens vor 60 Jahren aufs schwerste beleidigt, sondern darüber hinaus werde auch das deutsche Volk insgesamt grob her- abgewürdigt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hingegen wies die Strafanzeige kategorisch ab. Etwaige Straftatbestände wie Volksverhetzung, Aufruf zur Gewaltanwendung, Verunglimpfung des Andenkens von Kriegsopfern sowie Beleidigung oder sogar Kollektivbeleidigung seien nicht gegeben. Ebensowenig stachelten die »Losungen« der Antifa-Extremisten »zum Hass gegen Teile der Bevölkerung auf«.
Gleiches gilt aus der Sicht der Staatsanwaltschaft für die Internetseiten der Antifa Dresden: Ein Straftatbestand gemäß den Paragraphen 111 und 131 des Strafgesetzbuches sei »mit der für die Erhebung einer öffentlichen Klage hinreichenden Wahrscheinlichkeit nicht nachweisbar«, schreibt die Dresdener Staatsanwaltschaft an die Anzeige-Erstatterin.
Sachlich eindeutig falsch ist in- des die Behauptung der Staatsanwaltschaft Dresden, die für die Internetseiten »venceremos« Verantwortlichen seien »nicht zu ermitteln«, weil dort angeblich »keine Angaben zu den Betreibern gemacht« würden. Richtig ist hingegen, wovon sich Internet-Nutzer seit Monaten unschwer überzeugen können: Als Urheber weist sich ganz offen die »Antifa-Dresden/webgroup« aus.
Als Christel Sigi Romeiser das Ablehnungsschreiben der Staatsanwaltschaft Dresden erhalten hatte, legte sie dagegen umgehend Beschwerde ein. Weitere Schritte zieht sie in Betracht.
Ihre Hoffnungen sind allerdings nur gedämpft. Denn vor Jahresfrist hatte bereits die Staatsanwaltschaft München eine Strafanzeige Romeisers gegen eine ähnliche Kampagne der Antifa München (»Do it again, Bomber-Harris« - »Mach's noch einmal, Bomber-Harris«) abgewiesen.
Beschwerdeschreiben gegen diese Entscheidung an die Oberstaatsanwaltschaft und das bayerische Justizministerium blieben bislang trotz zweimaliger Erinnerung unbeantwortet. Sollte es dabei bleiben, will Christel Romeiser in Kürze den Petitionsausschuss des Landtages in München anrufen.
Dazu auch der Leitartikel

Artikel vom 30.05.2005