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Nebeneinkünfte:
100 000 Euro Strafe


Berlin (dpa). Abgeordnete, die gegen die geplanten Nebentätigkeits-Regeln des Bundestags verstoßen, sollen nach dem Willen von SPD und Grünen Höchststrafen von mehr als 100 000 Euro zahlen. Solche sechsstelligen Bußgelder seien für besonders schwere Fälle vorgesehen, erklärten Wilhelm Schmidt (SPD) und Volker Beck (Grüne). Schmidt verwies darauf, dass es etwa im Umweltrecht finanzielle Sanktionen von bis zu 500000 Euro gebe. Die verschärften Offenlegungsregeln bei Nebentätigkeiten soll der Bundestag nach Planung der Koalition am 30. Juni verabschieden.

Artikel vom 14.05.2005