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Entsendegesetz

Nachbessern ist angesagt


Nun sollen sich also die zuständigen Ausschüsse des Bundestages damit beschäftigen, aus dem vorliegenden Entwurf zum Entsendegesetz doch noch ein wirkungsvolles Instrument zu machen. Der Gesetzentwurf ist in seiner jetzigen Form nicht geeignet, osteuropäische Arbeitnehmer, die zu Billigstlöhnen arbeiten, aus Deutschland fernzuhalten. Denn bundesweit geltende Mindestlöhne, mit denen per Entsendegesetz Dumpinglöhnen ein Riegel vorgeschoben werden soll, gibt es nur in ganz wenigen Branchen.
Nach Angaben des gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) existieren in 34 der 40 größten Branchen Deutschlands keine bundesweiten Mindestlöhne. Der Großteil der Beschäftigten arbeitet laut WSI in Branchen, in denen es lediglich regionale Verträge gibt - so etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe, in Fleischer- und Metallhandwerken. Dazu kommt, dass die Neigung der Tarifparteien, Mindestlöhne per Flächentarifvertrag auszuhandeln, sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Abgesehen davon kommen derzeit Arbeitskräfte aus dem Ausland zumeist als Scheinselbständige und nicht als entsandte Arbeitnehmer ins Land: siehe Fliesenleger.
Nicht von der Hand zu weisen ist auch das Argument, dass wegen der Einführung von Mindestlöhnen gerade Geringqualifizierte in Deutschland Gefahr laufen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, weil ihre Jobs verlagert werden.Friedhelm Peiter

Artikel vom 14.05.2005