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Abhören wird
eingeschränkt


Berlin (dpa). Fahnder müssen künftig beim Abhören abschalten, wenn die Belauschten private Gespräche führen. Mit der Neuregelung des so genannten Großen Lauschangriffs kam der Bundestag Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nach. Das Gesetz wurde gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Während die Union die von Rot-Grün vorgenommenen Einschränkungen ablehnte, verlangte die FDP noch stärkere Beschränkungen. Nach dem neuen Gesetz dürfen Gespräche in Wohnräumen nur aufgezeichnet werden, wenn keine Äußerungen aus dem geschützten privaten Bereich erfasst werden. Die Gespräche müssen deshalb unmittelbar mitgehört werden, damit die Aktion unterbrochen werden kann, wenn das belauschte Gespräch diesen Bereich berührt.

Artikel vom 14.05.2005