Karlsruhe (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat den Kindergeldanspruch von Eltern gestärkt, deren Kinder bereits selbst Geld verdienen. Nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss ist bei der Freigrenze, deren Überschreiten zum Verlust des Kindergelds führt, das Netto- und nicht das Bruttoeinkommen entscheidend. Denn nur in dieser Höhe würden die Eltern effektiv entlastet. Der Zweite Senat hob eine anders lautende Entscheidung des Bundesfinanzhofs auf. Az.: 2 BvR 167/02