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Golfer-Streit bis
nach Karlsruhe


Herford (WB/bex). Jetzt wird sich sogar der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Golfer-Streit beschäftigen, der im Kreis Herford für Gesprächsstoff sorgt. Zwei ehemalige Mitglieder des Golfclubs Herford gehen gegen ein Urteil des Landgerichts Bielefeld vom Januar in die Revision. Die Männer aus Löhne, die vor Jahren zu anderen Vereinen gewechselt waren, begründen ihren Schritt damit, dass das vom Golfclub Herford im September 2003 gegen sie verhängte Haus- und Platzverbot für die Anlage in Exter ohne Angabe von Gründen erfolgt sei. Die Nutzung des Golfplatzes sei willkürlich untersagt worden. Dies sei mit einer Rufschädigung der Betroffenen verbunden. Das Landgericht hatte ihnen nur den uneingeschränkten Besuch der Gastronomie zugesagt. Einer Entscheidung der Bundesrichter wird nicht mehr für dieses Jahr erwartet.

Artikel vom 13.05.2005