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Genetischen Fingerabdruck öfter nutzen

Rot-Grün einigt sich


Berlin (dpa). Zur besseren Verbrechensbekämpfung wird die Polizei künftig mehr Verdächtigen einen genetischen Fingerabdruck abnehmen dürfen.
Nach monatelangem Streit einigte sich die rot-grüne Koalition darauf, die Ermittlungsmethode stärker zur Verfolgung von Klein- Krimininalität anzuwenden. Mit der DNA-Analyse konnten Ermittler zuletzt bundesweit spektakuläre Erfolge erzielen - etwa im Mordfall des Münchner Modeschöpfers Rudolph Moshammer.
Kernpunkte der Reform, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) gestern in Berlin vorstellte: Auch die Speicherung der DNA-Analyse eines Verdächtigen, der als Wiederholungstäter von leichteren Delikten wie dem Zerkratzen von Autos aufgefallen ist, soll nun möglich sein, um ihn künftig bei neuen Taten überführen zu können.
Außerdem müssen Ermittler nun nicht mehr einen Richter einschalten, wenn sie in einem laufenden Ermittlungsverfahren eine anonymen Tatortspur wie ein Haar oder Blutfleck genetisch untersuchen wollen, die noch noch keinem Beschuldigten zugeordnet werden kann. Massen-Gentests werden erstmals gesetzlich geregelt.

Artikel vom 12.05.2005