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Stadt BielefeldBekanntmachungDer Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bielefeld hat in seiner Sitzung am 19. 4. 2005 die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbetei-
ligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. II/2/60.00 „Torfstichweg“ für das Gebiet zwischen Jöllenbecker Straße / Torfstichweg / Fußweg südöstlich der bisherigen Klein-
gartenanlage - Stadtbezirk Schildesche - und der 150. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.
Außerdem wurde beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 11. 5. 2004 um den Fußweg südöstlich der bisherigen Kleingartenanlage zu ergänzen und im Süden um das Flurstück 1653, das Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. II/2/52.00 „Lange-Straße-West“ ist, zu reduzieren.
Diese Beschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.


In den vorstehenden Planausschnitten sind die Geltungsbereiche des künftigen Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung mit durchgehenden Linien kenntlich gemacht. Für die genauen Grenzen sind die in den Plänen des Bauamtes vorgenommenen Eintragungen verbindlich.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird wie folgt durchgeführt:
Die Unterlagen zur Flächennutzungsplan-Änderung und zum künftigen Bebauungsplan sowie über die allgemeinen Ziele und Zwecke nebst voraussichtlicher Auswirkungen können vom 30. 5. bis 3. 6. 2005 im Bau-
amt der Stadt Bielefeld, August-Bebel-Straße 92, - Bauberatung im Erdge-
schoss des ehem. Kreishauses -, 33602 Bielefeld, (montags bis mittwochs von 8.30 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis 14.00 Uhr) eingesehen werden.
Die öffentliche Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger zu den Planungen (Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung) erfolgt am
7. 6. 2005 um 18.00 Uhrim Forum der Eichendorffschule,Weihestr. 4, 33613 Bielefeld.Die Verwaltung wird bei diesem Unterrichtungs- und Anhörungstermin die allgemeinen Ziele und Zwecke des künftigen Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplan-Änderung nebst voraussichtlicher Auswirkungen erläutern und zu Anfragen und Gegenvorstellungen der Bürger Stellung nehmen.
Alle interessierten Bürger werden gebeten, sich durch Einsichtnahme in die Unterlagen und Teilnahme an der vorgenannten Veranstaltung zu informieren.
Bielefeld, den 2. 5. 2005
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 14.05.2005