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Ex-Vorstand des
FCK verurteilt


Kaiserslautern (dpa). Der 1. FC Kaiserslautern hat in einem wohl wegweisenden Urteil einen Erfolg gegen seine einstige Führungscrew erzielt. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende Jürgen Friedrich und Ex-Vorstandsmitglied Gerhard Herzog müssen die vom Verein geforderten 521 239 Euro Schadenersatz sowie von Juli 2004 an fünf Prozent Zinsen an den Fußball-Bundesligisten zahlen. Die Beklagten hätten es »grob fahrlässig unterlassen«, die Einhaltung von Vertragspflichten des 1. FCK zu überwachen und zu gewährleisten, hieß es im Urteil des Landgerichts Kaiserslautern. Die Kammer befand, dass die beiden nicht erschienen Ex-Funktionäre den materiellen Schaden ersetzen müssten, der dem Verein durch den Verstoß gegen die Lizenzauflagen. Friedrichs und Herzogs Anwälte kündigten Berufung an.

Artikel vom 12.05.2005