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Passivraucherin posthum entschädigt


Rom (dpa). Das Arbeitsgericht in Rom hat den Angehörigen einer Frau, die wegen Passivrauchens an Lungenkrebs erkrankte, 400 000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Demnach muss das Bildungsministerium, in dem die Frau arbeitete, 268 000 Euro für die medizinische Erkrankung sowie weitere 132 000 Euro für die moralische Verletzung zahlen. Der italienische Krebsspezialist Umberto Tirelli sprach gestern von einem »historischen Urteil.«
Die Frau hatte sieben Jahre lang in einem Zimmer mit Rauchern arbeiten müssen. Trotz Beschwerden sei sie nicht in ein anderes Zimmer versetzt worden. Zu Hause habe niemand geraucht. 1992 hätten die Ärzte Lungenkrebs festgestellt, der eindeutig durch Tabakrauch verursacht worden sei. Nach einer Lungenoperation und Chemotherapie starb die Frau vor einigen Jahren im Alter von 57 Jahren bei einem Verkehrsunfall.

Artikel vom 12.05.2005