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Niederlage
für den DFB


Oldenburg (dpa). Der Deutsche Fußballbund hat im Streit um die Ausbildungsentschädigungen für »Nicht-Amateure ohne Lizenz« erneut eine schwere Schlappe hinnehmen müssen. Die Spielordnung des DFB verstoße gegen das Grundgesetz, urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG). Sie schränke die Freiheit der Berufswahl ungerechtfertigt ein. Damit kippte das OLG eine bereits geänderte Bestimmung des Verbandes. Nach diesem Urteil müssen Bundesligisten und Vereine aus dem Semi-Profi-Bereich kein Geld an den abgebenden Club zahlen, wenn sie einen Amateurspieler unter Vertrag nehmen. Den kleinen Clubs geht damit eine Einnahmequelle verloren. Der DFB wertete das Oldenburger Urteil als »grundsätzlich falsch« und kündigte eine Beschwerde beim Bundesgericht in Karlsruhe an.

Artikel vom 11.05.2005