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Urlaubsanspruch nach Hilfseinsatz


Erfurt (dpa). Ehrenamtliche Helfer können für Einsätze beim Technischen Hilfswerk dadurch versäumte Urlaubstage vom Arbeitgeber nachfordern. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Damit setzte sich ein Kläger durch, der 2002 im Urlaub zu einem Hochwassereinsatz gerufen worden war. Der Kreis Cuxhaven als Arbeitgeber wurde verurteilt, dem Angestellten vier Urlaubstage nachzugewähren.9 AZR 251/04

Artikel vom 11.05.2005