11.05.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

»Vollmer-Erlass verletzt EU-Recht«


Straßburg (dpa). Der deutsche Visa-Erlass aus dem Jahr 2000 hat gegen EU-Recht verstoßen. Das sagte EU-Justizkommissar Franco Frattini gestern in Straßburg. Bei dem »Vollmer-Erlass« habe es keine Instrumente gegeben, die finanziellen Angaben der Antragsteller zu prüfen. Zudem seien ihre angebliche Rückreisewilligkeit nicht ausreichend untersucht worden. Über den 2. Visa-Erlass von 2004 könne er noch nichts sagen.

Artikel vom 11.05.2005