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Fraktionen können klagen

Letzte Hürde vor Ratifizierung der EU-Verfassung genommen

Berlin (Reuters). Zwei Tage vor der geplanten Ratifizierung der EU-Verfassung im Bundestag haben Koalition und Opposition letzte Hürden aus dem Weg geräumt. Peter Hintze: Mitwirkung des Bundestages gesichert.


SPD und Grüne kamen der Union in einigen Forderungen nach mehr Einflussmöglichkeiten des Bundestags in der Europa-Politik entgegen.
»Ich halte das für einen Quantensprung der Mitwirkung des Bundestags an der europäischen Gesetzgebung«, sagte der europapolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Peter Hintze, nach einer Sondersitzung des Europa-Ausschusses in Berlin. Der Ausschuss einigte sich auf Regelungen für eine so genannte Subsidiaritätsklage, bei der es um Kompetenzabgrenzungen zur EU geht. Den Kompromiss hätten alle Fraktionen mitgetragen, so dass morgen im Bundestag mit einer breiten Zustimmung über die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit hinaus zu rechnen sei. Allerdings werden voraussichtlich 13 Unionsabgeordnete mit Nein votieren. Das ergab eine Probeabstimmung gestern in der CDU/CSU-Fraktion.
Dem Kompromiss zufolge soll zwar jede Fraktion eine Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantragen können. Mit Zwei-Drittel-Mehrheit kann aber der Bundestag eine solche Klage blockieren, um Missbrauch zu verhindern. Die erzielte Einigung sieht eine stärkere Mitwirkung bei der Ernennung von EuGH-Richtern und verbesserte Informationsrechte durch die Regierung vor. Hintze betonte, unter der neuen EU-Verfassung würden die Informationspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag gestärkt. Das Parlament müsse künftig genauso informiert werden wie der Bundesrat. Er werde der Union raten, das Mitwirkungsgesetz mitzutragen. Der Zustimmung des Bundestags nach einer Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder soll am 27. Mai die Zustimmung des Bundesrates folgen.
Die Verfassungskritiker in der Union um den CSU-Parlamentarier Gerd Müller bemängeln vor allem, dass dem Bundestag zu wenig Rechte eingeräumt werden und ein Gottesbezug in der Verfassung fehlt.

Artikel vom 11.05.2005