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Gütersloh
Gütersloher Stiftung für psychisch Kranke und geistig Behinderte: Die im Jahr 1996 gegründete Stiftung begann mit einem Gründungskapital von 100 000 Mark, das von Seiten der Angehörigen eingebracht worden war. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Maßnahmen, die dem Ziel dienen, psychisch Kranken und geistig Behinderten einen möglichst dauerhaften Arbeitsplatz zu vermitteln.
© WESTFALEN-BLATT Folge 446

Artikel vom 05.07.2005