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Nicht eheliche Väter gestärkt


Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte nicht ehelicher Väter gegen eine Adoption ihrer Kinder durch einen Stiefvater gestärkt. Nach einem Beschluss kann der neue Mann der Mutter ein Kind nur dann gegen den Willen des leiblichen Vaters adoptieren, wenn dies ganz erhebliche Vorteile für das Kind bietet. Az.: XII ZB 10/03
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Artikel vom 10.05.2005