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Stadt Bielefeld - Amt für Finanzen und Beteiligungen -
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bielefeld für das Haushaltsjahr 2005 nebst Anlagen sowie der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes werden gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekantmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994 S: 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2004 (GV NRW 2004 S. 644), in der Zeit vom 9. 5. bis 29. 6. 2005 während der Geschäftszeiten im Neuen Rathaus in der Bürgerberatung, Niederwall 23, Erdgeschoss, zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen sowie gegen den Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes können Einwohner und Abgabepflichtige bis zum 23. 5. 2005 Einwendungen - sowohl schriftlich als auch mündlich zu Protokoll - beim Amt für Finanzen und Beteiligungen, Altes Rathaus, Niederwall 25, 33602 Bielefeld, erheben.
Außerdem werden der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bielefeld für das Haushaltsjahr 2005 und der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes in den Bezirksämtern während der Dienststunden zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Bielefeld, 4. 5. 2005
David
Oberbürgermeister

Artikel vom 07.05.2005