07.05.2005
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Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen sowie gegen den Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes können Einwohner und Abgabepflichtige bis zum 23. 5. 2005 Einwendungen - sowohl schriftlich als auch mündlich zu Protokoll - beim Amt für Finanzen und Beteiligungen, Altes Rathaus, Niederwall 25, 33602 Bielefeld, erheben.
Außerdem werden der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bielefeld für das Haushaltsjahr 2005 und der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes in den Bezirksämtern während der Dienststunden zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.
Bielefeld, 4. 5. 2005
Artikel vom 07.05.2005