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Richter: Ihre Zeit ist abgelaufen

Serien-Räuber bekommt achteinhalb Jahre und »zweifelhafte« Therapie


Bielefeld (uko). Achteinhalb Jahre Haft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - so lautet das Urteil des Landgerichts gegen einen Serien-Räuber aus dem Kosovo. Hizer R. (27) hatte bei seiner Festnahme im Januar 2004 einen Polizeibeamten mit einem Messerstich schwer verletzt.
Der Kosovo-Albaner hatte seit dem 9. September 2003 einen Juwelier an der Herbert-Hinnendahl-Straße (Beute: 2 500 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von 28 000 Euro), eine Spielhalle an der Feilenstraße (1 500 Euro), eine Spielothek am Oberntorwall (761 Euro), einen Kiosk an der Langen Straße (1 245 Euro), einen Kiosk an der Henriettenstraße (325 Euro), eine Tankstelle in Bad Oeynhausen (450 Euro) und ein Sonnenstudio an der Otto-Brenner-Straße (200 Euro) überfallen.
Nach diesem letzten Überfall am 23. Januar 2004 war er im Rahmen einer Ringfahndung in der Galeria Kaufhof gestellt worden. Bei der Festnahme kam es zu einer Rangelei, während der ein Polizeikommissar durch einen Messerstich an der Wange verletzt wurde. Der Beamte ist noch heute dienstunfähig. - Die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Dieter Fels wertete diese Tat als nicht vorsätzlich. Die Zeugenaussagen seien dafür nicht ausreichend gewesen.
Im übrigen tat sich das Gericht schwer, dem Angeklagten eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund des Drogenkonsums zu attestieren. Lediglich wegen der Angst des Kosovo-Albaners vor drohenden Entzugszuständen müsse das Gericht eine Einschränkung der Steuerungsfähigkeit annehmen.
Fels ließ keinen Zweifel daran, dass die Unterbringung des Albaners in einer Entziehungsanstalt lediglich durch die Rechtssprechung der Obergerichte aufgezwungen sei. »Ihre Zeit in Deutschland ist abgelaufen«, sagte Dieter Fels dem Angeklagten unverblühmt ins Gesicht. Sofern ein Ausländer »solche Straftaten wie Sie hier begeht, der hat in diesem Land nichts zu suchen«.
Das Gesetz sehe sehr zum Unwillen der Tatrichter auch noch die Anordnung der Therapierung eines Menschen vor, der seiner Abschiebung entgegegensehe. Ganz sicher werde die Staatsanwaltschaft Bielefeld nach Ablauf der Halbstrafe einen Antrag auf vorzeitige Entlassung und gleichzeitige Abschiebung in das Heimatland stellen. Dieter Fels: »Ob eine Therapierung gesellschaftspolitisch richtig ist, weil solche Therapieplätze nicht wie Sand am Meer vorhanden sind, ist zweifelhaft. Das Gesetz sieht das aber vor.« Fels schob seine persönliche Meinung unmittelbar nach: »Mich stört das schon, aber das ist nicht zu ändern.«

Artikel vom 05.05.2005