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Anklage gegen Ordnungshüter

Gemeindemitarbeiter soll im Dienst Rentner eine Rippe gebrochen haben

Von Christian Althoff
Steinhagen (WB). Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes Steinhagen (Kreis Gütersloh) soll einem 72 Jahre alten Rentner eine Rippe gebrochen haben, weil dieser seinen Namen nicht nennen wollte.

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat jetzt unter dem Aktenzeichen 21 JS 1033/04 Anklage wegen Körperverletzung gegen den 48-Jährigen Klaus D. erhoben. Er ist in Steinhagen als überaus korrekter Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung bekannt und wird wegen seines scharfen Auges auf Parksünder gelegentlich auch »Dorfsheriff« genannt.
Nachdem das Auto einer Steinhagenerin mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden war und das Radarfoto einen Mann am Steuer zeigte, wollte Klaus D. herausfinden, wer den Wagen gefahren hatte. Er suchte das Haus der Halterin auf und entdeckte auf der Dachterasse den Rentner Werner B. (72). »Ich habe Sie erkannt, kommen Sie herunter!«, soll der Gemeindemitarbeiter gerufen haben.
Werner B. folgte der Aufforderung. Er warf einen Blick auf das Radarfoto, sagte »Das bin ich nicht«, wandte sich ab und ging in die Garage. »Er weigerte sich, dem Ordnungsamtsmitarbeiter seine Personalien zu nennen, was sicherlich nicht korrekt war. Das rechtfertigte aber in keinem Fall die folgende Gewaltanwendung«, sagt Rechtsanwalt Mirko Roßkamp, der den verletzten Rentner vertritt. Der Gemeindemitarbeiter war nämlich dem Mann in die Garage gefolgt. Mit den Worten »Ich verhafte Sie!« soll er seine Arme um den Oberkörper des 72-Jährigen gelegt und zugedrückt haben, worauf der Mann nach eigenen Angaben einen stechenden Schmerz in der Brust verspürt hatte. In der Anklageschrift heißt es weiter, Klaus D. habe dem Rentner die Arme auf den Rücken gedreht und den Mann auf das in der Garage abgestellte Auto gedrückt. Polizisten, die von der Lebensgefährtin des 72-Jährigen alarmiert worden waren, entschärften schließlich die Situation. Werner B. kam ins Krankenhaus Halle, wo ein Bruch der sechsten Rippe sowie Prellungen der beiden Ellenbogen festgestellt wurden.
Werner B. erstattete Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Ordnungsamtsmitarbeiter, die Gemeinde wiederum zeigte den Rentner an - wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. »Dieses Verfahren ist inzwischen eingestellt worden«, sagt Anwalt Mirko Roßkamp. »Widerstand setzt eine Drohung oder eine Gewaltanwendung voraus, und zu beidem hatte sich mein körperlich deutlich unterlegener Mandant zum Glück nicht hinreißen lassen.«
Der Prozess gegen den Ordnungsamtsmitarbeiter wird voraussichtlich im Sommer vor dem Amtsgericht Halle stattfinden. »Vorher wird sich die Gemeinde nicht öffentlich äußern«, sagte am Mittwoch Steinhagens Bürgermeister Klaus Besser. Auch von dem Beschuldigten war keine Stellungnahme zu bekommen. »Der Sachverhalt wird sich in der Hauptverhandlung aufklären« war alles, was Strafverteidiger Dr. Detlev Binder zu dem Fall sagen wollte.

Artikel vom 05.05.2005