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Dienstwaffe gestohlen:
Polizist droht Verfahren

Bezirksregierung Detmold fordert Bericht an

Von Christian Althoff
Spenge (WB). Nach dem Diebstahl einer Dienstpistole aus der Polizeiwache in Spenge (Kreis Herford) droht einem der beiden dort tätigen Beamten jetzt ein Disziplinarverfahren.

Ein Einbrecher war am frühen Morgen des 26. April in die nachts unbesetzte Wache eingestiegen. Er hatte die Pistole »Sig Sauer P6« samt 16 Schuss Munition, eine Schutzweste sowie den vor der Wache abgestellten Streifenwagen erbeutet, den er jedoch nach kurzer Fahrt stehenließ. Die Bezirksregierung Detmold hat inzwischen einen Bericht angefordert, in dem die Kreispolizeibehörde Herford bis zum 9. Mai detailliert Auskunft über die Umstände vor allem des Waffendiebstahls geben soll.
»Die Vorschriften zum Umgang mit Dienstwaffen sind eindeutig«, sagte am Mittwoch Ulrich Rungwerth, Sprecher im NRW-Innenministerium. Danach dürften Waffen auf Polizeiwachen nur in speziellen Schränken aufbewahrt oder von den Beamten mit nach Hause genommen werden, sofern diese dort über einen Waffenschrank verfügten.
In der nur tagsüber mit zwei Beamten besetzten Wache in Spenge gibt es keinen Waffenschrank. Der betroffene Polizist hätte deshalb seine Pistole nach Dienstschluss zur Polizei ins benachbarte Enger bringen müssen, wo entsprechende Schließfächer vorhanden seien, hieß es aus Polizeikreisen. Ein Beamter sagte aber auch, dass es bislang in kleineren Wachen üblich gewesen sei, Pistolen in einfachen Holzschränken oder Schreibtischen einzuschließen: »Der betroffene Kollege hatte einfach Pech. Es hätte auch manchen anderen von uns treffen können«, erklärte der Beamte, der ungenannt bleiben möchte. Dennoch wird derzeit in Herford geprüft, ob ein Disziplinarverfahren gegen den als erfahren beschriebenen Polizisten eingeleitet werden muss, dessen Pistole jetzt fehlt.
Im Zusammenhang mit dem Einbruch soll auch der Frage nachgegangen werden, ob Streiffenwagen weiterhin nachts vor unbesetzten Polizeiwachen abgestellt werden dürfen. In anderen Behörden des Landes gebe es die Anweisung, die Wagen nachts nur vor Polizeidienststellen zu parken, die rund um die Uhr besetzt seien, verlautete aus Polizeikreisen.
Die Dienstwaffe ist weiterhin verschwunden. »Wir haben aber an dem Streifenwagen zahlreiche Spuren des Einbrechers sicherstellen können, die derzeit noch ausgewertet werden«, sagte Polizeisprecher Detlef Albers. Er wies darauf hin, dass der Einbrecher nur dann mit einer möglichen Strafminderung rechnen könne, wenn er die Waffe zurückgebe, bevor die Polizei bei ihm in der Wohnung stehe.

Artikel vom 05.05.2005