05.05.2005 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Lage der Kurden hat sich verbessert


Münster (dpa). Kurden aus der Türkei haben in Nordrhein-Westfalen allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit weiterhin kein Recht auf Asyl. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden. Damit bestätigte das Gericht die bisherige Rechtsprechung. Die Menschenrechtslage in der Türkei habe sich deutlich gebessert. Es gebe keine Gruppenverfolgung von Kurden allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit. Abgelehnten Asylbewerbern drohe nach Abschiebung in die Türkei mit hoher Wahrscheinlichkeit keine menschenrechtswidrige Behandlung.

Artikel vom 05.05.2005