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Phantombild vom Täter

Notwehr oder Wildwest?

Schuss auf Räuber

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). Nach dem vereitelten Raubüberfall auf den Juwelier am Königsplatz hat die Paderborner Polizei noch keine heiße Spur. Für den überfallenen Geschäftsmann könnte die Sache ein juristisches Nachspiel haben.

Er hatte - wie berichtet - den Gangster, der ihn mit einer Schusswaffe bedrohte, in die Flucht geschlagen und nach Zeugenaussagen anschließend hinter dem Flüchtenden hergeschossen.
»Das sind ja Wildwestmethoden«, entrüstete sich Mittwoch ein staatlich anerkannter Jagdaufseher. »Ich habe lange einen Waffenschein und weiß, dass kein Sportschütze derart in der Fußgängerzone rumballern darf.« Durch Querschläger könnten Unbeteiligte verletzt oder gar getötet werden.
Man könne nicht ohne weiteres von einer Notwehrsituation ausgehen, betont auch Oberstaatsanwalt Günter Krüssmann. »Selbst auf einen fliehenden Straftäter darf man nicht einfach schießen«. Er gehe zu Gunsten des Goldschmieds davon aus, dass dieser lediglich einen Warnschuss abgegeben und darauf geachtet habe, Passanten nicht zu gefährden. »Von Amtswegen prüfen wir in allen Fällen von Schusswaffengebrauch, ob dieser rechtmäßig war«, ergänzt der zuständige Kapitaldezernent Ralf Vetter.
Die Polizei sucht noch immer nach Zeugen, die gesehen haben, wie der Juwelier im Kreuzungsbereich Königstraße/Marienstraße den Schuss abfeuerte. Wartende Busfahrgäste, so glaubt die Polizei, könnten das Geschehen beobachtet haben.
Weitere Hinweise erhoffen sich die Fahnder auch auf den weiteren Fluchtweg des Täters. Der südländisch wirkende Mann wird wie folgt beschrieben: 1,80 bis 1,85 groß, 45 bis 50 Jahre alt, schlank, hageres Gesicht, kurze schwarze Haare, heller knielanger Mantel.
Der 49-jährige Geschäftsmann Iskanda D. ist Sportschütze und hat offenbar immer eine Pistole unter der Ladentheke. Bereits vor fünf Jahren war er in seinem damaligen Geschäft an der Riemekestraße überfallen worden und hatte zur Waffe gegriffen. Einer der beiden Räuber wurde damals von der Kugel ins Bein getroffen.

Artikel vom 05.05.2005