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Ratsmehrheit für den »Plan K 20«

Lidl Vergrößerung kann geplant werden - Bürgerbeteiligung kommt


Rahden (bös). An der Verschiebung der Anfangszeiten von Rats- und Ausschusssitzungen von 16 auf 17 Uhr schieden sich im Rahdener Rat die Geister. »Dem Antrag der SPD wird die CDU nicht zustimmen«, betonte Fraktionschef Hermann Seeker zu Beginn der Debatte. Sein Kollege Günter Meyer (SPD) begründete die Forderung seiner Partei zwar auch mit Kostenersparnis, in erster Linie aber führte an, dass es Fraktionskollegen es aus beruflichen Gründen kaum pünktlich zu Sitzungen schaffen könnten.
FWG und FDP unterstützen wie der grüne Ratsherr die SPD. Angesichts der zumindest leicht gereizten Stimmung im Rat ebnete Bürgermeister Bernd Hachmann schließlich den Weg zu einer Übereinkunft. Der entschied, keinen Beschluss zu fassen, sondern noch noch ein fraktionsübergreifende Gespräch zu führen.
Mehr Klarheit haben seit Dienstag jedoch die Firma Lidl und Architekt Werner Fortriede. Plan Nummer 20 zur Lidl-Vergrößerung stieß nämlich bei bei der Ratsmehrheit auf Zustimmung. Geändert gegenüber der bisherigen Planung hat sich, dass beide Häuser Wüllner, sowohl das zur Straßenfront wie auch das Dreifamilienhaus, von der Maßnahme nicht betroffen werden. Weichen soll allerdings das Haus Spengemann. Das stieß auf viel Kritik, besonders bei Walter Tegeler (FDP), der FWG, Winrich Dodenhöft (Grüne) sowie beim Großteil der SPD. Schließlich setzte sich jedoch die Mehrheitsfraktion CDU durch. 16 ihrer Mitglieder stimmten dafür. Unterstützung erhielten sie von Günter Meyer und Horst-Wilhelm Bruhn (SPD). Bauamtsleiter Dieter Drunagel stellte mit Nachdruck fest, dass im Zuge des weiteren Verlaufes, Bürger und Behörden beteiligt würden.
Drunagel unterrichtete den Rat über den Antrag zum Bau von Werbetafeln. Gestellt wurde er von einem Unternehmen, das in das ehemals vom »Kafu« genutzte Gebäude an der Mindener Straße ziehen wolle.
Hier befürchtet Drunagel für den Betreiber »EuroFuchs« Probleme. »Es wurde kein Bauantrag gestellt«, erklärte Drunagel. Der Antrag bezüglich der Werbeflächen sei an die zuständige Kreisbehörde geleitet worden. Dort werde der Vorgang geprüft.

Artikel vom 05.05.2005