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Gericht: Kinderlärm mindert Miete


Frankfurt/Main (dpa). Lärmende fußballspielende Kinder vor dem Haus sind ein Grund für Mietminderung. Wenn aber Schilder das Spiel verbieten, ist die volle Miete fällig. Das geht aus einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor.
Der Richter gab einem Mieter Recht und erlaubte ihm, die Miete um fünf Prozent zu reduzieren. Das gelte aber nur für den Zeitraum, in dem der Vermieter noch keine Verbotsschilder aufgestellt habe. Mit den Schildern, auf denen das Spielen vor dem Haus untersagt wird, habe er seine Sorgfaltspflicht erfüllt. Damit bleibt es dem Vermieter erspart, Kindern auch noch persönlich einen Platzverweis zu erteilen, wenn sie zu sehr lärmen.
CDU und Grüne kritisierten das Urteil. Wortgleich betonten beide Parteien in getrennten Mitteilungen: »Kinderlärm ist Zukunftsmusik!« Der CDU-Fraktionschef im hessischen Landtag, Franz Josef Jung, bezeichnete es als »unglaublich, dass spielende Kinder als störender Lärm abqualifiziert werden«. Der Landesvorsitzende der Grünen, Matthias Berninger, nannte das Urteil »skandalös«. Es sei ein weiterer Schritt hin zu einer kinderfeindlichen Gesellschaft.
Berninger fragte: »Hat sich der Kläger eigentlich schon mal die Frage gestellt, wer seine Rente finanzieren soll?«

Artikel vom 05.05.2005