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Tragischer Tod eines
zwölfjährigen Jungen

Gericht verurteilt Lkw-Fahrerin zu Geldstrafe

Bielefeld (uko). Das Augenblicksversagen einer Bielefelder Autofahrerin hat einem zwölfjährigen Jungen das Leben gekostet. Der Prozess gegen die Todesfahrerin endete jetzt mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und einer Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze).

Dennis F. (Name geändert) war an jenem 14. Oktober 2004 auf seinem Schulweg, als sein Leben jäh und tragisch endete. Der Schüler wollte um 7.10 Uhr die Westerfeldstraße in Richtung der Apfelstraße auf dem Fußweg überqueren. Dabei hatte Dennis nach der Annahme des Dekra-Gutachters Uwe Hagemann zweifellos Grünlicht.
Aus der kleinen Stichstraße Erdsiek steuerte die Bielefelderin Helga W. einen Lastkraftwagen, die Frau wollte nach links auf die Westerfeldstraße abbiegen. Sie habe zunächst den Gegenverkehr aus der Apfelstraße abgewartet. Nachdem vier Autos dort gefahren waren, habe sie den 7,5-Tonner wieder angefahren und sei abgebogen.
Ich habe sofort einen Ruck gespürt und habe gehalten«, erklärte die Angeklagte vor dem Schöffengericht. Eine Passantin sei zum Führerhaus gekommen, habe gefragt, ob sie eine Panne habe. Andere Fußgänger hätten ihr dann gesagt, sie solle sich zurück ins Führerhaus setzen.
Der Lkw hatte Dennis F. auf dem zweigeteilten Fußweg überrollt. Der Junge hatte dabei so schwere Verletzungen erlitten, dass er verstarb. - Helga W. beteuerte vor dem Amtsgericht mehrfach, sie habe »nichts gesehen. Ich habe den Jungen wirklich nicht gesehen«, sagte sie weinerlich. Als sie obendrein wiederholte, sie habe zunächst eine Kollision mit einem Vogel vermutet, verbat sich Amtsrichterin Astrid Salewski diese »gebetsmühlenhafte« Äußerung.
Helga W. hatte vom Tod des Jungen im Krankenhaus erfahren. Die 55-Jährige befindet sich seither in psychologischer Behandlung. - Die Familie des Opfers hatte es vorgezogen, dem Prozess fenzubleiben um den tragischen Tod des Jungen nicht noch einmal durchleben zu müssen.
Die Amtsrichterin empfand es als »nicht vorstellbar, dass das Kind nicht zu erkennen war«. Sie selbst kenne die Kreuzung, sagte Astrid Salewski, und sie wisse daher, dass der Ort »gut ausgeleuchtet ist«. Der Sachverständige hatte das Tempo des Lkw zum Zeitpunkt der Kollision mit 27 Stundenkilometer ermittelt. Ein Weg-Zeit-Diagramm zum Weg des Jungen indes stand dem Gutachter nicht zur Verfügung.
Das Gericht stufte denn Fall schließlich als Augenblicksversagen ein. »Sie hätten Dennis sehen müssen«, erklärte Astrid Salewski.
Trotzdem handele es sich um die »geringe Fahrlässigkeit« einer Autofahrerin, die »am unteren Ende der Strafskala« angesiedelt werden müsse. Das Schöffengericht verurteilte Helga W. schließlich zu einer Geldsstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze zu jeweils zehn Euro).

Artikel vom 04.05.2005