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Mit zwei Pässen besteht kein Wahlrecht

Stadt Bielefeld befragt 1900 türkischstämmige deutsche Staatsbürger


Bielefeld (MiS). 1900 Bielefelder türkischer Abstammung und mit deutscher Staatsangehörigkeit haben Post von der Stadt bekommen. Sie sollen mitteilen, ob sie zwischenzeitlich wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen haben. Ist dies der Fall, gelten sie als Doppelpass-Inhaber nicht mehr als Deutsche, sind auch bei der Landtagswahl am 22. Mai nicht wahlberechtigt.
Etwa 1550 haben inzwischen geantwortet, 91 von ihnen eingeräumt, auch einen türkischen Pass zu besitzen. Sie wurden inzwischen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen.
Diejenigen, die bisher nicht geantwortet haben, erhalten jetzt ein Mahnschreiben von der Stadt. Der Landeswahlleiter in Nordrhein-Westfalen hatte die Kommunen aufgefordert, zu überprüfen, welche türkischstämmigen Bürger einen Zweitpass ihrer alten Heimat besitzen. Hintergrund der Nachfrage ist die Mitteilung der türkischen an die deutsche Regierung, dass rund 50 000 Deutsche türkischer Herkunft wieder die türkische Staatsangehörigkeit angenommen hätten.

Artikel vom 04.05.2005