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Firmen-Erhalt wird belohnt

Steuer-Stundung bis 100 Millionen Euro Erbwert


Berlin (Reuters/dpa). Die Bundesregierung will eine Grenze von 100 Millionen Euro Firmenwert für die geplante Erbschaftsteuerbegünstigung bei Fortführung eines Betriebes durch die Erben einziehen. Die Begünstigung soll sich nach vorliegenden Gesetzentwurf, der auf den Entwurf des bayerischen Finanzminsters Kurt Faktkhauser zurückgeht, auf die auf produktiv eingesetzes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer beziehen. Diese Steuer soll für zehn Jahre gestundet werden. Wird der Betrieb über zehn Jahre hinaus fortgeführt, entfällt die Steuer gänzlich.
Das von der Union gestern vorgelegte Konzept zur Finanzierung der Steuersenkung lehnte Bundesfinanzminister Hans Eichel dagegen strikt ab. Bayern sowie die Unions-Fraktion im Bundestag hatten sich darauf verständigt, zur Gegenfinanzierung künftig Aktionäre stärker zu belasten. Mit einer Anhebung der Steuer auf Dividenden von 50 auf 57 Prozent hoffen CDU/CSU, Einnahmeausfälle in den Länderetats von jährlich 400 Millionen Euro zu kompensieren

Artikel vom 04.05.2005