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Praxisgebühr neu regeln

Säumige Patienten sollen Mahnkosten zahlen

Zehn Euro Praxisgebühr: Die meisten zahlen.

Berlin (dpa). Patienten, die die Praxisgebühr nicht bezahlen, sollen künftig gesetzlich zur Zahlung sämtlicher Mahnkosten verpflichtet werden. Auf diese Forderung an den Gesetzgeber hätten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen geeinigt, sagte KBV-Vorstandschef Andreas Köhler. »Wenn Sie einen Strafzettel haben, müssen Sie auch die Bearbeitungsgebühren zahlen«, sagte Köhler. In 337 000 Fällen hätten Patienten die zehn Euro Gebühr 2004 nicht gezahlt.
Kassenärzte und Kassen einigten sich nach KBV-Angaben darauf, bis zum 1. Januar 2006 keine Vollstreckungsverfahren gegen säumige Patienten einzuleiten. Danach solle der Bund die »rechtlichen Voraussetzungen für ein wirksames Vorgehen« schaffen. Die KBV fordert, dass die Krankenkassen in der Übergangszeit bis Ende 2005 die für die Mahnverfahren angefallenen Portokosten den Ärzten und Kassenärztlichen Vereinigungen erstatten. Beide Seiten wollen den Streit darüber am 24. Mai beilegen.

Artikel vom 03.05.2005