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Praxisgebühr

Die Politik hat versagt


Bei der Einführung der Praxisgebühr ist die Politik jämmerlich gestrandet. Die Patienten wurden zwar vom 1. Januar 2004 an pro Quartal mit zehn Euro zur Kasse gebeten, doch Zahlungsverweigerer kamen bisher ungeschoren davon.
337 000 Patienten haben im vergangenen Jahr die Gebühr nicht gezahlt. Sie erhielten Mahnungen von ihren Ärzten und von der Kassenärztlichen Vereinigung. Doch dann war Schluss. Jedes Sozialgerichtsverfahren kostet zunächst 150 Euro, und das bei zehn Euro Schulden. Zudem kann nach dem derzeitigen Stand der Dinge der säumige Zahler nicht zur Kosten-Erstattung herangezogen werden - ein Unding.
Im Sinne der ehrlichen Zahler muss unverzüglich eine wirtschaftlich vertretbare Lösung gefunden werden. Bis 2006 zu warten, geht nicht. Sonst kann diese erneute Verzögerung als Aufforderung zur Nichtzahlung gedeutet werden. Wer eine Gebühr einführt muss auch dafür sorgen, dass sie eingetrieben werden kann. So einfach ist das.
Bisher ist den niedergelassenen Ärzten durch Zahlungsverweigerer inklusive aller Mahn- und Mehrkosten ein Schaden in Höhe von 30 Millionen Euro entstanden. Wer trägt hierfür wohl die Verantwortung? Ernst-Wilhelm Pape

Artikel vom 03.05.2005