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Enterbung nur im
Extremfall möglich


Karlsruhe (dpa/lnw). Eltern dürfen ihre Kinder nur in extremen Ausnahmefällen komplett enterben. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts darf den Kindern der so genannte Pflichtteil etwa dann entzogen werden, wenn sie ihre Eltern misshandelt oder eine schwere Straftat gegen sie begangen haben. Eine bloße Entfremdung oder ein Zerwürfnis reicht dagegen nicht. Damit hoben die Richter ein spektakuläres Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf, das einem Sohn, der seine eigene Mutter umgebracht hatte, den Pflichtteil an ihrem Erbe zugesprochen hatte.

Artikel vom 04.05.2005